Achtung: Fehlende Datenschutzerklärung jetzt abmahnbar

Es war lange Zeit umstritten, ob Verstöße im Datenschutzbereich auch Abmahnung nach sich ziehen können. Mit dem Gesetz Gesetz zur „Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ ist dies nun möglich.

Unternehmen sind gut beraten, wenn sie jetzt prüfen, ob sie auf ihrer Webseite eine Datenschutzerklärung veröffentlicht haben. Wenn dies nicht der Fall ist, sollten Sie dies schnell nachholen. Der Link zur Datenschutzerklärung kann z. B. „Datenschutz“ genannt werden.

Kostenlose Datenschutzerklärungen gibt es hier:

http://www.datenschutzerklaerung-online.de

http://www.itrecht-hannover.de/kostenlose-muster-datenschutzerklaerung/