Am 27. September 2026 wird es ernst. Ab diesem Stichtag müssen Onlinehändler in der gesamten EU zwei neue, standardisierte Kennzeichnungen in ihren Shops anzeigen: das Gewährleistungslabel und unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich das Garantielabel „GARAN“.
Das Besondere daran: Die Grafiken sind von der EU-Kommission bis ins Detail vorgegeben. Farben, Schriftart, Texte und Aufbau sind festgelegt, nichts davon darf verändert werden. Was nach einer Kleinigkeit klingt, ist in der Praxis ein Eingriff in Produktdetailseite, Checkout und Bestellbestätigung. Und es betrifft praktisch jeden Händler, der Waren an Verbraucher verkauft.
Wir bei FIETZ bereiten die Shops unserer Kunden derzeit auf genau diese Umstellung vor. In diesem Beitrag zeigen wir, was gefordert ist, wo die Stolperstellen liegen und wie sich das sauber in Shopware, WooCommerce, Magento und anderen Systemen umsetzen lässt.
Worum es geht und woher die Pflicht kommt
Rechtlicher Ausgangspunkt ist die Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel. Sie ändert unter anderem die Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU und verpflichtet Händler dazu, Verbraucher künftig einheitlich und auf einen Blick über ihre Gewährleistungsrechte zu informieren.
Wie diese Information konkret auszusehen hat, regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 vom 25. September 2025. Sie enthält die verbindlichen Grafikvorlagen, die zulässigen Farbwerte, die Schriftart und die Texte in allen Amtssprachen der EU. Anwendbar ist das Ganze ab dem 27. September 2026.
Der Gedanke dahinter: Verbraucher sollen in jedem europäischen Onlineshop dieselbe Information in derselben visuellen Sprache vorfinden, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat sie einkaufen. Deshalb ist das Label auch nicht anpassbar. Es ist kein Gestaltungselement, sondern ein Rechtszeichen.
Die Labels sind nicht verhandelbar: Farben, Schrift, Text und Aufbau sind vollständig vorgegeben. Wer sie „an das eigene Design anpasst“, erfüllt die Pflicht nicht.
Das Gewährleistungslabel im Detail
Das Gewährleistungslabel, in der Verordnung „harmonisierte Mitteilung“ genannt, informiert über die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren für Waren, die in der EU verkauft werden. Es ist die Pflichtangabe, die praktisch jeden Warenverkauf an Verbraucher betrifft, unabhängig davon, ob zusätzlich eine Garantie angeboten wird.

Inhaltlich erklärt das Label in kompakter Form, was Verbraucher erwarten dürfen: kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung bei Vertragswidrigkeit, in bestimmten Fällen Preisminderung oder vollständige Erstattung. Ein QR-Code führt auf die Informationsseite der EU-Kommission unter europa.eu/youreurope/garantien, auf der länderspezifische Besonderheiten nachzulesen sind.
Die wichtigsten Vorgaben
| Sprachfassung | Die Sprachfassung des jeweiligen Zielmarktes. Für einen deutschsprachigen Shop also die deutsche Version. Bei mehrsprachigen Shops kommt je Sprache bzw. Verkaufskanal die passende Variante zum Einsatz. |
|---|---|
| Farbe | Online ausschließlich farbig. Die Schwarz-Weiß-Fassung ist nur für Wege außerhalb einer Online-Benutzeroberfläche vorgesehen. |
| Größe | Im Onlineshop keine feste Pixelvorgabe, aber „leicht erkennbar, lesbar und in hervorgehobener Weise“. Für Verträge außerhalb einer Online-Oberfläche (z. B. PDF per E-Mail) gilt eine Mindestgröße von DIN A4. |
| Zeitpunkt | Vor Abgabe der Vertragserklärung, also bevor der Kunde den Bestellbutton drückt. |
| Ort | Auf der Produktdetailseite oder im Bestellprozess. Nicht ausreichend: ein Link im Footer, ein Absatz in den AGB oder eine Erwähnung auf einer separaten Infoseite. |
| Nach dem Kauf | Zusätzlich auf einem dauerhaften Datenträger, in der Praxis also in der Bestellbestätigung per E-Mail oder als PDF-Anhang. |
Das Garantielabel „GARAN“
Das zweite Label ist deutlich seltener relevant, aber wer es einsetzt, muss die Voraussetzungen genau einhalten. Das GARAN-Label kennzeichnet eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers und darf nur unter vier Bedingungen verwendet werden.

- Die Garantie stammt vom Hersteller, nicht vom Händler.
- Sie ist für den Verbraucher unentgeltlich. Kostenpflichtige Garantieverlängerungen fallen nicht darunter.
- Sie läuft länger als zwei Jahre. Eine reine Zwei-Jahres-Garantie berechtigt nicht zur Verwendung des Labels.
- Sie deckt die gesamte Ware ab, nicht nur einzelne Bauteile oder Komponenten.
Anders als das Gewährleistungslabel enthält das GARAN-Label editierbare Felder: Marke bzw. Handelsmarke, Modellkennung und die Garantiedauer in Jahren. Diese Angaben sind produktspezifisch, und genau das macht die technische Umsetzung aufwendiger als beim Gewährleistungslabel.
Ein praktischer Unterschied noch: Das GARAN-Label darf in verschachtelter Darstellung („nested display“) eingebunden werden. Es genügt also ein kompaktes Element, das sich beim ersten Klick oder Tap zum vollständigen Label ausklappt. Das Gewährleistungslabel muss dagegen vollständig sichtbar sein.
Wichtig zu wissen: Sie sind als Händler nicht verpflichtet, aktiv auf Herstellerseiten nach Garantien zu recherchieren. Wenn Sie eine Herstellergarantie aber bewerben, muss die Kennzeichnung stimmen, und die zugehörigen Garantiebedingungen müssen vorliegen.
Wer betroffen ist und wer nicht
| Betroffen | Nicht betroffen |
|---|---|
| Alle B2C-Onlineshops, die physische Waren verkaufen, ohne Umsatz- oder Größenausnahme | Reine B2B-Händler, die ausschließlich an Unternehmen verkaufen |
| Marktplatzverkäufer bei Amazon, eBay und Co.: Die Pflicht trifft den jeweiligen Verkäufer | Reine Dienstleistungen ohne Warenlieferung |
| Mobile Shop-Ansichten und Shopping-Apps | Digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen |
| Neuware und Gebrauchtware |
Der Kernanwendungsfall ist der online geschlossene Fernabsatzvertrag. Für andere Vertriebswege, etwa den Vertragsschluss per E-Mail auf PDF-Basis, gelten abweichende Vorgaben, insbesondere die Mindestgröße DIN A4 und die Zulässigkeit der Schwarz-Weiß-Fassung. Wenn Sie über mehrere Kanäle verkaufen, lohnt sich hier eine kurze rechtliche Abstimmung.
Was das technisch für Ihren Shop bedeutet
Die beiden Labels unterscheiden sich im Umsetzungsaufwand erheblich, und genau das wird in der Planung oft unterschätzt.
Gewährleistungslabel: statisch, aber an mehreren Stellen
Der Inhalt ist für alle Produkte identisch und ändert sich nur mit der Sprache. In Shopware lässt sich das etwa über ein CMS-Element im Layout der Produktdetailseite oder über eine Anpassung im Storefront-Theme lösen, ganz ohne zusätzliches Plugin. Ähnliches gilt für WooCommerce über Template-Hooks.
Kernaufwand liegt nicht in der Grafik, sondern in der vollständigen Abdeckung der Produktdetailseite. Bei mehrsprachigen Shops kommt pro Verkaufskanal zusätzlich die passende Sprachfassung dazu.
Garantielabel: dynamisch und datengetrieben
Hier wird es anspruchsvoller. Marke, Modellkennung und Garantiedauer sind produktbezogen und müssen aus den Stammdaten kommen. In der Praxis bedeutet das: Zusatzfelder am Produkt oder am Hersteller anlegen, befüllen und über ERP oder PIM synchron halten. Bei größeren Sortimenten ist das ein Datenprojekt, kein Frontend-Thema.
Ein Detail, das gerne übersehen wird
WordPress und WooCommerce blockieren SVG-Uploads standardmäßig aus Sicherheitsgründen. Wer die Labels als SVG einbinden möchte, muss den Upload gezielt freischalten, idealerweise beschränkt auf Administratoren und mit Bereinigung der Dateien. Alternativ funktioniert eine hochauflösende PNG-Fassung, solange die Lesbarkeit auf allen Endgeräten gewährleistet ist.
Was jetzt konkret zu tun ist
Der Stichtag ist der 27. September 2026. Das klingt nach viel, ist es aber nicht, wenn Produktdaten angefasst, Templates angepasst und Testläufe eingeplant werden müssen. Diese Punkte sollten Sie für Ihren Shop klären:
- Wo im Kaufprozess soll das Gewährleistungslabel erscheinen? Produktdetailseite, Checkout oder beides. Die Entscheidung beeinflusst, an wie vielen Stellen im Theme gearbeitet werden muss.
- Welche Sprachfassungen brauchen Sie? Bei mehrsprachigen Shops muss je Verkaufskanal die richtige Variante ausgespielt werden.
- Bewerben Sie Herstellergarantien? Wenn ja: Erfüllen diese die vier Voraussetzungen für das GARAN-Label, also unentgeltlich, vom Hersteller, über zwei Jahre, gesamte Ware?
- Sind Marke, Modellkennung und Garantiedauer in den Produktdaten gepflegt? Ohne saubere Stammdaten lässt sich das GARAN-Label nicht automatisiert ausspielen.
- Wie kommen die Labels in die Bestellbestätigung? E-Mail-Templates werden bei solchen Umstellungen regelmäßig vergessen.
- Verkaufen Sie auch über Marktplätze? Dort liegt die Pflicht bei Ihnen als Verkäufer. Die Umsetzung läuft aber über die Werkzeuge der jeweiligen Plattform.
Wer die Vorgaben nicht oder fehlerhaft umsetzt, riskiert ab dem Stichtag wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbraucherverbände sowie Ordnungsgelder. Erfahrungsgemäß ist die Aufmerksamkeit in den ersten Wochen nach solchen Stichtagen besonders hoch. Auch die unrechtmäßige Verwendung des GARAN-Labels dürfte schnell auffallen.
Wie wir bei FIETZ konkret helfen
Konkret heißt das: keine halbe Lösung, die auf der Produktseite gut aussieht und im Checkout fehlt. Wir gehen den kompletten Kaufprozess durch und stellen sicher, dass die Labels dort erscheinen, wo sie erscheinen müssen: unverändert, in der richtigen Sprachfassung und farbig.
- Bestandsaufnahme: Welche Vertriebswege, welche Sprachen, welche Systemversion?
- Einbindung des Gewährleistungslabels in Produktdetailseite, Checkout und Bestellbestätigung
- Prüfung, ob und für welche Produkte das GARAN-Label zulässig ist
- Anlage der benötigten Produktfelder für Marke, Modellkennung und Garantiedauer, inklusive Anbindung an ERP oder PIM
- Sichere Einbindung der Grafiken inklusive SVG-Handling und Alt-Texten für Barrierefreiheit
- Vollständiger Testdurchlauf auf Desktop und Mobilgerät vor dem Stichtag
Sie müssen sich weder durch die Durchführungsverordnung arbeiten noch selbst herausfinden, wie das Label in Ihr Theme kommt. Sprechen Sie uns an. Wir klären, was Ihr Shop braucht, und setzen es um.
Fazit: Pflicht für alle, und der Zeitplan ist knapp
Das Gewährleistungslabel betrifft nahezu jeden Onlinehändler, der Waren an Verbraucher verkauft. Es gibt keine Bagatellgrenze, keine Ausnahme für kleine Shops und keine Übergangsfrist nach dem 27. September 2026. Das GARAN-Label ist optionaler, aber in der Umsetzung anspruchsvoller, weil es produktbezogene Daten benötigt.
Beides ist technisch beherrschbar, vorausgesetzt, man beginnt rechtzeitig. Wer die Umstellung erst im September angeht, arbeitet unter Druck und übersieht erfahrungsgemäß genau die Stellen, die später abgemahnt werden.
Melden Sie sich bei uns. Wir schauen gemeinsam auf Ihren Shop und setzen die neuen Kennzeichnungspflichten fristgerecht um.
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Gerne steht Dir unser Experte mit Rat und Tat zur Seite und beantwortet Deine Frage zu diesem, aber auch zu allen anderen Themen rund um modified eCommerce, Shopsoftware oder Shopware.









