Die Problematik ist bekannt und bewegt seit langer Zeit Betreiber von Websites und Foren-Anbieter gleichermassen. Nun hat sich das Oberlandesgericht Muenchen geaeussert und die Wirkung eines Disclaimers verneint, wenn dieser nicht deutlich gekennzeichnet ist.
Immo W. Fietz
eCommerce Berater seit 24 Jahren
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