Die Problematik ist bekannt und bewegt seit langer Zeit Betreiber von Websites und Foren-Anbieter gleichermassen. Nun hat sich das Oberlandesgericht Muenchen geaeussert und die Wirkung eines Disclaimers verneint, wenn dieser nicht deutlich gekennzeichnet ist.
Immo W. Fietz
eCommerce Berater seit 25 JahrenSie haben noch mehr Fragen? Wir sind auch auf WhatsApp erreichbar!