Wie muss ein solcher Antrag gestellt werden?
Um kleine und mittelständische Unternehmen in bürokratischen Anforderungen zu entlasten, übernehmen berechtigte Beratungsunternehmen die Antragstellung für die Go-Digital-Förderung. Sie sind nicht nur für die Antragseinreichung und die Beratungstätigkeit selbst zuständig, sondern auch für die Abrechnung und die Verwendungsnachweisprüfung. Alle für das Förderprogramm "go-digital" berechtigten Beratungsunternehmen sind in der interaktiven Beraterlandkarte einzusehen.
Gibt es Kriterien, die ein Unternehmen erfüllen muss, um Fördergelder zu erhalten?
Ja, es gibt einige Faktoren auf die Sie als Unternehmer achten müssen, bevor Sie einen solchen Antrag stellen. Folgend haben wir Ihnen einemal die wichtigsten Punkte zusammengefasst aufgelistet:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial
- Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern
- Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
Wie hoch fällt die Förderung aus?
Gefördert werden Dienst- und Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls notwendigen Nebenmodulen. Der Fördersatz beträgt 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt, bei einem Zeitraum von einem halben Jahr, maximal 30 Tage.
Falls Sie noch weitere ausführliche Informationen zum Förderprogramm "go-digital" benötigen, finden Sie diese in den FAQ auf der Seite des BMWi.
