Der Vermögensaufbau der Industrie- und Handelskammern ist seit Jahren auch der Politik bekannt und sie sieht untätig zu. Kontrollen der aufsichtsführenden Stellen finden praktisch nicht statt. Dem Leser ist vielleicht auch bekannt, dass der Autor sich mit diesem Thema in den letzten Jahren als Pflichtmitglied der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg intensiv auseinandergesetzt hat und dafür oft – auch in anderen kritischen Themen – von linientreuen Kammernmitgliedern, der Kammer selbst und Kommunalpolitikern angegriffen worden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun in seiner Entscheidung im Januar 2020 Urteile des Niedersächsischen Oberwaltungsgerichts aus dem Jahr 2018 auf massgebliches Betreiben von Mitgliedern des Bundesverbandes der freien Kammern e. V. bestätigt und die millionenschwere Rücklagenbildung als rechtswidrig eingestuft. In diesen Verfahren ging es um Beitragsbescheide der Jahre 2011, 2014 und 2016.
Meinung
Es geht an sich alle Unternehmer an, wenn behördenähnliche Einrichtungen, die in die unternehmerische Freiheit eingreifen, sich millionenschwere Rücklagen schaffen und dennoch Beiträge erheben, Ausbildungsbetriebe mit Gebühren belasten und ihre hauptamtlichen Helfers Helfer mehr als gut entlohnen. Das muss scharf kontrolliert werden und es ist unfassbar, dass dies ein privatrechtlicher Verein, wie der Bundesverband der freien Kammern e. V., tun muss und die aufsichtsführenden Stellen sich in Stillschweigen hüllen.
Der Zustand der Industrie- und Handelskammern ist an sich aus unternehmerischer Sicht eine Katastrophe. Wichtige Aufgaben, wie die Organisation der Ausbildung werden kaum wahrgenommen mit völlig veralteten Inhalten (hier: Beispiel Mediengestalter Screen), in vielen Bereichen versagt das Sachverständigenwesen völlig und die Bestellung geeigneter Sachverständiger ist nahezu unmöglich, wenn man nicht auf kammerunabhängige Sachverständige zurückgreift und für fast jeden Handgreif berechnet die Kammer den Unternehmen auch noch Gebühren, obwohl viele Aufgaben von nicht entlohnten Ehrenamtlichen ausgeführt werden.
Dennoch versteht es die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg sich als „moderner Betrieb“ mit angestellten „Managern“ zu präsentieren. Und genau da liegt das Problem: Die Aussenwahrnehmung von Laien auf die Kammer ist eine andere, als die wirklich betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen. Die Kammerfunktionäre haben es über Jahre geschafft, ein Management zu etablieren, in dem sie nicht mehr wegzurationalisieren sind und genau dort müssen wir ansetzen.
Wir müssen die Zahl der sich selbst verwaltenden Stellen mit hauptamtlichen Funktionären deutlich reduzieren und die Entlohnung an marktübliche Löhne anpassen. Die Kammern haben aus den Verfahren in ihrer sich eigenen Weise gelernt und investieren viel Geld in neue Paläste, um die Millionen verschwinden zu lassen. Das muss endlich aufhören. Die Politik ist gefragt, dort massiv einzugreifen und die Industrie- und Handelskammern auf ein Mindestmaß deutlich einzustutzen. So viel Kammer wie heute war noch nie und es tut niemanden gut. Es muss ein Ende haben mit dem Eingriff der Kammern in die unternehmerische Freiheit, die schon ausreichend durch Gesetze, Finanzämter, Personallage und vieles mehr reglementiert wird.
Weiterlesen:
Süddeutsche am 02. Februar 2020: IHK – zu viele Millionen gehortet:
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ihk-zu-viele-millionen-gehortet-1.4781467
Du hast eine Frage?
Gerne steht Dir unser Experte mit Rat und Tat zur Seite und beantwortet Deine Frage zu diesem, aber auch zu allen anderen Themen rund um IHK Celle oder IHK Lüneburg-Wolfsburg.