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Abmahnung wegen Google-Webfonts

3. Februar 2022

Am 20.01.2022 entschied das Landgericht München der Klage eines privaten Webseiten-Nutzers stattzugeben und bejahte den gestellten Unterlassungs- als auch den Schadensersatzanspruch bei der Einbindung externer Google Web Fonts ohne vorherige Einwilligung des Nutzers.

Das Problem ist aber nicht die Nutzung der Schriftarten an sich, sondern der Fakt, dass die Schriftarten extern bezogen werden. Beim Seitenaufruf des Nutzers wird also eine Verbindung zum Google-Server hergestellt, um die jeweiligen Schriftarten zu laden. Das Kernproblem hier ist, dass Google die IP-Adressen der Webseiten-Besucher speichert.

Das Gericht sagt hier: „Durch die einwilligungslose Übermittlung der Nutzer-IP-Adresse an Google im Wege der Verbindungsaufnahme mit Google beim Laden der Webfonts sei das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Nutzers verletzt worden.“

Unterschied der exterenen & internen Einbindung

Beispiel: Externe Einbindung der Google-Schriftart „Open Sans“.

<link href="https://fonts.googleapis.com/css2?family=Roboto:wght@100;400;900&display=swap" rel="stylesheet">

Beispiel: Interne Einbindung der Google-Schriftart „Open Sans“.

@font-face {
    font-family: "Roboto";
    src: url("https://www.ihre-webseite.de/fonts/Roboto-Regular.eot");
    src: url("https://www.ihre-webseite.de/fonts/Roboto-Regular.eot?#iefix") format('embedded-opentype'),
         url("https://www.ihre-webseite.de/fonts/Roboto-Regular.woff2") format('woff2'),
         url("https://www.ihre-webseite.de/fonts/Roboto-Regular.woff") format('woff'),
         url("https://www.ihre-webseite.de/fonts/Roboto-Regular.ttf") format('truetype');
    font-weight: 400;
    font-style: normal;
}

Was tun als Webseitenbetreiber?

Als Webseitenbetreiber haben Sie hier genau drei Lösungsansätze.

  1. Schriftarten auf dem eigenen Server ablegen und so intern laden. So werden Verbindungen zu externen Google-Servern verhindert.
  2. Ausdrückliche Nutzereinwilligung bevor die Seite genutzt werden kann, ähnlich Cookie-Management.
  3. Kompletter Verzicht auf externe Schriftarten und Verbindungen zu Dritt-Servern.

Wir raten Ihnen hier natürlich zum ersten Lösungsansatz. Die anderen beiden Lösungen haben immer negative Effekte für den Endnutzer. Zudem bietet die erste Lösung in punkto PageSpeed, also der Ladezeit ihrer Webseite, weitere Vorteile.

Erneute Abmahnwelle durch Google Fonts (August 2022)

Unzählige Webseiten-Betreiber erhielten in jüngster Vergangenheit wieder Abmahnschreiben bezüglich der Einbindung von Google Fonts in der eigenen Webseite. Zwischen 100 und 500 Euro wird in den besagten Schreiben gefordert.

Vorgeworfen wird den Webseiten-Betreibern „ein unzulässiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht“, ebenso wie ein Verstoß gegen die DSGVO.

Grund hierfür ist immer noch die falsche Einbindung der kostenlosen Schriftarten von Google. Wir empfehlen dringend, die Einbindung von solchen Schriftarten lokal vorzunehmen. Warten Sie nicht!

Abmahngefahr bei Nutzung von Google-Diensten

Wir haben uns noch einmal näher mit dem Thema Abmahnungen und Google-Diensten wie dem Google ReCaptcha, Google Maps oder eingebetteten iFrames von z.B. Youtube beschäftigt. Dabei ist uns aufgefallen, dass alle drei Dienste die hauseigenen Google-Fonts verwenden und somit Verbindung zu den Google-Servern aufnehmen, die IP des Besuchers teilen und u.U. auch Cookies setzen.

Das heißt, Sie als Betreiber, müssen sich die Cookie-Zustimmung, auch für die Google-Dienste holen und dürfen diese nicht, ohne Zustimmung des Besuchers, anbieten. Sollten die Google-Dienste auf Ihrer Webseite, auch ohne Zustimmung des Besuchers arbeiten, laufen Sie Gefahr abgemahnt zu werden.

Jetzt könnte man sich denken, ist doch kein Problem, wenn der Benutzer vorher die Cookies-Zustimmung erteilt. Falsch gedacht, denn auch wenn Sie dann nicht mehr abgemahnt werden können, kann der Besucher, welcher keine Cookie-Zustimmung erteilt, Ihre Website-Funktionen wie Kontaktformular, vorausgesetzt es wird mit einem Google ReCaptcha geschützt, nicht mehr nutzen. Auch Karten von Google Maps, werden ohne Cookie-Zustimmung nicht mehr dargestellt, ebenso verhalten sich die Video-Einbindungen per iFrame.

Das Problem ist hier also nicht die Cookie-Einwilligung, sondern das Ablehnen Ihrer verwendeten Cookies. Eine Lösung ist es, die Google Dienste ohne explizite Cookie-Zustimmung des Besuchers nicht laden zu lassen und stattdessen Platzhalter anzeigen zu lassen, die sich per Klick aktivieren lassen und somit eine explizite Zustimmung des Besuchers darstellen.

Die vermutlich sicherste Lösung für Webseiten-Betreiber ist hier auf lokale Dienste umzusteigen, die keine Verbindung zu Dritt-Servern aufbauen oder Cookies setzen oder aber eben ganz auf die Google-Dienste zu verzichten.

Wir helfen beim Umbau der Google Web Fonts!

Selbstverständlich können Sie uns gerne kontaktieren, wenn Sie möchten dass wir Ihre Google-Fonts und andere Google-Integrationen prüfen und abmahnsicher in Ihre Webseite integrieren.

Nutzen Sie hierfür einfach unser Kontaktformular oder schreiben Sie direkt eine E-Mail. Sie erreichen uns auch telefonisch über unsere kostenlose Service-Hotline.

Ãœber Jannik Walter

Jannik Walter, geboren 1996, wohnt in Winsen (Aller) und ist seit 2016 Frontend-Entwickler bei FIETZ die Internet-GmbH. Gute Webseiten mit Wordpress und Joomla! umzusetzen, ist derzeit sein Thema.

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