Nicht, was sich Amazon nicht einfallen läßt, um deutsche Amazon-Händlern auf der Plattform das Leben schwer zu machen. Nun hat Amazon ein neues Problem gefunden: die Rücksendeadresse.
Nicht nur die EU-Regeln sind echte Stolpersteine für den eCommerce, auch die AGB der grossen Plattformbetreiber, wo wie bei Amazon, viele Händler zusätzlichen Umsatz als Marktplatzteilnehmer generieren, sind echte Hindernisse für den Online-Handel.
Es ist nicht lange her, da sperrte Paypal und eBay Händler, die kubanische Zigarren angeboten haben, weil die USA ein Embargo dafür hatten und der Konzern keinen Ärger haben wollte. Unverständlich für Händler, die ausschliesslich in Deutschland auf den Plattformen handeln.
Soviel zur Liberalisierung des Handels und Abbau von Handelshemmnissen. Im Kern sind wir immer noch in den 50er Jahren.
Ab dem 12. März 2015 müssen nun alle Händler bei Amazon, die international ausliefern, im jeweiligen Land eine Rücksendeadresse für den Käufer angeben oder alternativ die kostenlose Rücklieferung anbieten.
Amazon zieht die Daumenschrauben also fester an und wird sicherlich keinen Spaß bei Händlern verstehen, die dies nicht umsetzen. Diese Händler riskieren die Sperrung.
Konsequenz kann es nun sein, dass die kleinen deutschen Händler das Volumen der Zielländer wirtschaftlich beurteilen und ggf. eben nicht mehr ins Ausland liefern.
Zugleich entsteht ein neuer Markt im Bereich full-fillment. Es werden zunehmend Dienste die Rücknahme im Ausland anbieten und dafür sicherlich ebenfalls horrende Gebühren von den Händlern verlangen. Auch derartige Regeln von marktbeherschenden Grosskonzernen können Handelshemmnisse sein, die jedoch über EU-Regeln kaum abbaubar sein dürften.
Shopbetreiber mit xt:Commerce, Shopware, Magento und Co. sind also gut beraten, schleunigst Ihre Rücknahmestandorte und Versandkosten bei Amazon zu prüfen.
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