Werden Domain-Gebühren bei der Kündigung zurückerstattet?
Leider nein. Wir müssen diese Gebühren bei unserem Registrar im voraus entrichten und haben ebenfalls keinen Anspruch auf Rückzahlung. Alle andere nicht beanspruchte Leistung erhalten Sie selbstverständlich zurück. Wir rechnen die Domain-Preise mit unserer aktüllen Preisliste im Fall der Kündigung ab.