Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025

Ab Juni 2025 sind Unternehmen durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gesetzlich verpflichtet, ihre Online-Shops und Websites barrierefrei zu gestalten. Diese EU-weite Regelung betrifft mindestens alle Unternehmen ab 10 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von 2 Millionen Euro, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten.

Zugängliche Gestaltung der Website: Online-Shops müssen so gestaltet sein, dass Menschen mit verschiedenen Behinderungen sie problemlos nutzen können. Dies betrifft unter anderem die Lesbarkeit von Texten, die Bedienbarkeit von Navigationselementen und die Verfügbarkeit von Alternativtexten für Bilder.


Ist mein Unternehmen von der Barrierefreiheit betroffen?

Grundsätzlich betroffen sind alle Unternehmen, die in der Europäischen Union digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Dies umfasst:

  • Große Konzerne und Mittelständler: Unternehmen ab 10 Mitarbeitern oder einem jährlichen Umsatz von 2 Millionen Euro
  • Online-Shops aller Branchen: Unabhängig vom Umfang der angebotenen digitalen Dienstleistungen
  • Dienstleistungsanbieter: Websites mit Kontaktformularen, Terminbuchungen oder anderen Verbraucherservices

Achtung: Kleinstunternehmen sind NICHT automatisch ausgenommen!

Verbreiteter Irrtum: Viele kleine Unternehmen denken, sie seien vom Gesetz nicht betroffen. Das ist falsch!

Die Rechtslage
  • Kleinstunternehmen-Definition: Weniger als 10 Personen UND Jahresumsatz/Bilanzsumme unter 2 Millionen Euro
  • Ausnahme nur bei "besonderer Härte": Nur wenn das Produkt grundlegend verändert würde oder das Unternehmen erheblich belastet wird
  • Realität: Die meisten Webseiten und Online-Shops können diese Ausnahmeregel NICHT für sich geltend machen
  • Empfehlung: Auch Kleinstunternehmen sollten Barrierefreiheit umsetzen

Warum sind die meisten Kleinstunternehmen trotzdem betroffen?

Das Gesetz spricht von Dienstleistungen die ggf. von der Ausnahmeregel Gebrauch können (Vgl. § 3 Abs. 3 BFSG). In der bisherigen gesetzlichen Systematik und auch im Rahmen der Einteilungen z. B. der Industrie- und Handelskammern von Unternehmenszwecken, ist der Warenhandel im Internet KEINE Dienstleistung. Das Gesetz spricht aber davon, dass, wenn überhaupt, nur der Dienstleistungserbringer überhaupt davon Gebrauch machen kann. Dazu ist die gesetzliche Ausnahme für "besondere Härte" sehr restriktiv und gilt nur, wenn:

  • Die Barrierefreiheit das Wesen des Produkts grundlegend verändern würde
  • Die Umsetzung eine unverhältnismäßige Belastung darstellt
  • Technische Unmöglichkeit besteht

Kriterien für die Beurteilung der unverhältnismäßigen Belastung

Die unverhältnismäßige Belastung wird nach strengen gesetzlichen Kriterien (BFSG Anlage 4) beurteilt. Dabei werden folgende Faktoren berücksichtigt:

  • Größe und Ressourcen des Unternehmens: Anzahl der Beschäftigten und Jahresumsatz
  • Kosten der Barrierefreiheit: Verhältnis der Implementierungskosten zu den Gesamtkosten des Unternehmens
  • Häufigkeit der Nutzung: Wie oft wird die betroffene Dienstleistung von Verbrauchern genutzt
  • Verfügbare Alternativen: Existieren andere barrierefreie Zugangswege zur gleichen Dienstleistung

Wichtiger Hinweis: Nach § 3 Abs. 3 BFSG können nur Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, überhaupt eine Ausnahme geltend machen - und auch nur bei nachgewiesener unverhältnismäßiger Belastung. Die Beweislast liegt dabei beim Unternehmen. Aktuell bewerten wir das Gesetz eher restriktiv. Die Rechtssprechung wird ggf. das konkretisieren in den ersten Verfahren.

Kriterien für unverhältnismäßige Belastung

Die unverhältnismäßige Belastung wird nach strengen gesetzlichen Kriterien (BFSG Anlage 4) beurteilt:

  • Größe und Ressourcen: Anzahl der Beschäftigten und Jahresumsatz
  • Kosten der Barrierefreiheit: Verhältnis zu den Gesamtkosten
  • Häufigkeit der Nutzung: Wie oft wird die Dienstleistung genutzt
  • Verfügbare Alternativen: Gibt es andere barrierefreie Zugangswege

Wichtig: Nach § 3 Abs. 3 BFSG können nur Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, eine Ausnahme geltend machen - und auch nur bei nachgewiesener unverhältnismäßiger Belastung.

Bei Standard-Webseiten und Online-Shops treffen diese Kriterien normalerweise nicht zu, da:

  • Barrierefreiheit durch moderne Templates und Tools einfach umsetzbar ist
  • Die Kosten im Verhältnis zum Nutzen angemessen sind
  • Technische Lösungen verfügbar sind

Welchen Zweck hat die neue Regelung zur Barrierefreiheit?

Der Zweck der neuen Regelung zur verpflichtenden Barrierefreiheit von Online-Shops ab Juni 2025 besteht darin, den Zugang zu digitalen Angeboten für alle Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, nachhaltig zu verbessern. Im Fokus steht, dass jeder Nutzer – unabhängig von körperlichen oder sensorischen Einschränkungen – in der Lage ist, Online-Shops und digitale Dienstleistungen problemlos zu nutzen.

Das erste barrierefreie Profi-Template für modified eCommerce von FIETZ
Bei FIETZ haben wir das erste barrierefreie Profi-Template für modified eCommerce entwickelt und dabei ein spezielles Plugin in das RevPlus-Template integriert. Dieses Plugin sorgt dafür, dass Ihr Online-Shop bereits heute die gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit erfüllt, die ab 2025 verbindlich werden.
Direkt kaufen und einrichten lassen
Unser RevPlus Profi-Template für Ihr Shopsystem

Diese Regelung soll sicherstellen, dass Barrieren in der Navigation, Interaktion oder Informationsaufnahme in Online-Shops minimiert oder vollständig beseitigt werden. Dazu gehört die Verbesserung der Lesbarkeit, eine einfache Navigation und die Kompatibilität mit Hilfsmitteln wie Screenreadern oder Vergrößerungssoftware. Durch diese Maßnahmen wird eine gleichberechtigte Teilhabe am digitalen Handel gefördert, was nicht nur eine größere Zielgruppe anspricht, sondern auch den Unternehmen ermöglicht, sich auf ein inklusives und zukunftsorientiertes Geschäftsmodell auszurichten. Zudem unterstützt die Regelung die Schaffung einer digitalen Landschaft, die allen Nutzern einen uneingeschränkten und komfortablen Zugang zu Produkten und Dienstleistungen bietet.


Welche Folgen hat die Nichteinhaltung der Barrierefreiheit?

Unternehmen, die es versäumen, die vorgeschriebenen Barrierefreiheitsanforderungen umzusetzen, müssen mit unterschiedlichen Sanktionen rechnen, die in ihrer Schwere variieren können, je nach Art und Umfang des Verstoßes. Die möglichen Konsequenzen reichen von der Verhängung von Bußgeldern, die je nach Schweregrad des Verstoßes beträchtlich ausfallen können, bis hin zu weiteren rechtlichen Maßnahmen.

Diese könnten beispielsweise Unterlassungsverfügungen, Schadensersatzforderungen oder andere gerichtliche Anordnungen umfassen, die das Unternehmen zur Einhaltung der Barrierefreiheitsvorgaben zwingen. Darüber hinaus könnte ein Verstoß auch das Ansehen des Unternehmens schädigen und zu Vertrauensverlust bei den Kunden führen, was langfristig negative Auswirkungen auf die Marktposition haben könnte. Es ist daher im Interesse der Unternehmen, die gesetzlichen Anforderungen nicht nur zu erfüllen, sondern auch proaktiv Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen zu vermeiden.

Gesetzliche Pflicht seit Juni 2025

Wichtiger Hinweis: Websites, die Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern bereitstellen (beispielsweise durch Webshops, Kontaktformulare, Terminbuchungsmasken), müssen seit Juni 2025 barrierefrei gestaltet werden.

Rechtsgrundlage: Grundlage hierfür ist die EN 301 549, die sich auf den internationalen Standard "Richtlinien für Barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1" bezieht.

Betroffene Unternehmen: Alle Unternehmen ab 10 Mitarbeitern oder einem jährlichen Umsatz von 2 Millionen Euro, die digitale Dienste für Verbraucher anbieten.

Die WCAG-Konformitätsstufen im Detail

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definieren drei verschiedene Konformitätsstufen, die unterschiedliche Grade der Barrierefreiheit festlegen:

  • Stufe A: Grundlegende Barrierefreiheit - erfüllt die wichtigsten Zugänglichkeitsanforderungen
  • Stufe AA: Standard-Barrierefreiheit - dies ist die Mindestanforderung für Unternehmen ab 2025
  • Stufe AAA: Erweiterte Barrierefreiheit - höchste Stufe, die für öffentliche Stellen verpflichtend ist

Während private Unternehmen die Stufe AA erfüllen müssen, sind öffentliche Einrichtungen zur Umsetzung der Stufe AAA verpflichtet, was deutlich strengere Anforderungen mit sich bringt.


Barrierefreiheit als Wettbewerbsfaktor im E-Commerce

Die Implementierung von Barrierefreiheit in Online-Shops verschafft Unternehmen einen klaren Wettbewerbsvorteil, indem sie den Zugang zu einer oft übersehenen, aber bedeutenden Zielgruppe erleichtert: Menschen mit Behinderungen. Durch die Anpassung des Online-Shops an ihre Bedürfnisse wird das Einkaufserlebnis für alle Nutzer – auch ohne Einschränkungen – verbessert, da barrierefreie Designs in der Regel benutzerfreundlicher und übersichtlicher sind.

Ein barrierefreier Shop hebt sich zudem positiv von der Konkurrenz ab, da er nicht nur mehr Menschen anspricht, sondern auch zukünftige rechtliche Anforderungen erfüllt. Unternehmen, die frühzeitig auf Barrierefreiheit setzen, stärken ihr Image, erschließen neue Märkte und erhöhen langfristig ihre Kundenbindung.


Vorreiter in der Shopbarrierefreiheit

Wir bei FIETZ haben bereits vorgesorgt, um die kommenden Anforderungen an die Shopbarrierefreiheit, die ab 2025 verpflichtend werden, zu erfüllen. Mit unserem speziell entwickelten Barrierefreiheitstool bieten wir eine zukunftssichere Lösung für die neuesten Shopsysteme wie modified eCommerce, xtCommerce, Shopware, Prestashop und viele mehr. Unser Tool sorgt dafür, dass Online-Shops den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und gleichzeitig allen Nutzern, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, ein optimales Einkaufserlebnis bieten können. So stellen wir sicher, dass unsere Kunden frühzeitig bestens gerüstet sind.


Übersicht vom Barrierefreiheit Tool

Unser Barrierefreiheits-Tool bietet umfassende Anpassungsmöglichkeiten für alle Nutzer:

Visuelle Anpassungen:

  • Schriftgröße anpassen: Individuelle Vergrößerung für bessere Lesbarkeit
  • Cursor-Größe verändern: Verbesserter Maus-Cursor für bessere Sichtbarkeit
  • Kontrast optimieren: Anpassung für Menschen mit Sehschwächen
  • Schriftart wählen: Auswahl gut lesbarer Schriftarten

Audio-Features:

  • Text-to-Speech: Texte werden audiovisuell ausgegeben
  • Screenreader-Kompatibilität: Vollständige Unterstützung assistiver Technologien

Benutzerfreundlichkeit:

  • Einfache Bedienung: Intuitive Benutzeroberfläche
  • Speicherung der Einstellungen: Individuelle Präferenzen werden gespeichert
  • Sofortige Anwendung: Änderungen werden direkt sichtbar

Barrierefreiheit im RevPlus Profi-Template

FIETZ hat als Vorreiter bereits gehandelt: Wir haben ein spezielles Barrierefreiheits-Plugin in unser RevPlus Profi-Template integriert, um die ab 2025 geltenden gesetzlichen Vorgaben für Online-Shops zu erfüllen.

Hauptfunktionen unseres Barrierefreiheits-Tools:

  • Vergrößerbare Schriften: Stufenlose Anpassung der Textgröße
  • Screenreading: Professionelle Sprachausgabe für alle Inhalte
  • Vergrößerter Maus-Cursor: Bessere Sichtbarkeit und Bedienbarkeit
  • Kontrast- und Farbanpassung: Individuelle visuelle Optimierung

Ihre Vorteile

  • Gesetzeskonform: Erfüllt alle WCAG 2.1 Anforderungen
  • Zukunftssicher: Bereitet Sie auf 2025 vor
  • Plug & Play: Einfache Integration ohne Programmierung
  • Professionell: Entwickelt von E-Commerce-Experten
Testen Sie das Barrierefreiheits-Tool
Zur RevPlus Profi-Theme Demo-Seite

Barrierefreiheit und Suchmaschinenoptimierung (SEO)

Barrierefreiheit und SEO verstärken sich gegenseitig - beide zielen darauf ab, Inhalte zugänglich und auffindbar zu machen. Eine barrierefreie Website bringt automatisch SEO-Vorteile mit sich.

Warum Barrierefreiheit Ihr SEO verbessert

Strukturelle Verbesserungen:

  • Bessere HTML-Struktur: Klare Hierarchien mit korrekten Heading-Tags
  • Semantisches Markup: Suchmaschinen verstehen Ihre Inhalte besser
  • Alt-Tags für Bilder: Detaillierte Bildbeschreibungen steigern Auffindbarkeit
  • Meta-Beschreibungen: Aussagekräftige Texte für Screenreader und Suchmaschinen

Performance-Faktoren:

  • Schnellere Ladezeiten: Klare Hierarchien mit korrekten Heading-Tags
  • Mobile Optimierung: Suchmaschinen verstehen Ihre Inhalte besser
  • Nutzerfreundlichkeit: Detaillierte Bildbeschreibungen steigern Auffindbarkeit

Direkte SEO-Vorteile

  • Höhere Rankings: Google bevorzugt zugängliche Websites
  • Bessere Nutzersignale: Weniger Absprünge, mehr Interaktionen
  • Erweiterte Zielgruppe: Mehr potenzielle Besucher und Kunden
  • Zukunftssicherheit: Barrierefreiheit wird immer wichtiger für Suchmaschinen

Barrierefreiheit und digitale Nachhaltigkeit: Ein unerwarteter Doppelnutzen

Während die meisten Unternehmen Barrierefreiheit als reine Compliance-Maßnahme betrachten, übersehen sie einen wichtigen Nebeneffekt: Barrierefreie Websites sind automatisch umweltfreundlicher. Diese Verbindung ist nicht offensichtlich, aber durchaus logisch.

Warum barrierefreie Websites ressourcenschonender sind

Die meisten Barrieren im Web entstehen durch technische Probleme, die gleichzeitig auch Umweltprobleme darstellen:

Technische Optimierungen mit Doppelnutzen:

  • Sauberer HTML-Code: Semantisches Markup hilft Screenreadern und reduziert gleichzeitig die Datenmenge
  • Optimierte Bilder: Alternative Texte machen überflüssige, große Bilder verzichtbar
  • Verzicht auf Autoplay: Keine automatisch startenden Videos sparen Bandbreite und Strom
  • Reduzierte Animationen: Weniger bewegte Elemente bedeuten weniger Rechenaufwand

Umweltauswirkungen durch Barrierefreiheit:

  • Geringerer Datenverbrauch: Sauberer Code benötigt weniger Übertragungsvolumen
  • Niedrigerer Stromverbrauch: Effiziente Websites belasten Server und Endgeräte weniger
  • Bessere Performance: Schnellere Ladezeiten reduzieren die CO₂-Bilanz
  • Längere Gerätelebensdauer: Optimierte Websites funktionieren auch auf älteren Geräten

Konkrete Maßnahmen für Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit

Strukturelle Verbesserungen:

  • Verwendung korrekter HTML-Elemente statt CSS-Tricks
  • Logische Überschriftenhierarchien (H1, H2, H3) für bessere Navigation
  • Verzicht auf überflüssige JavaScript-Bibliotheken
  • Tastaturnavigation ohne komplexe Skripte

Content-Optimierung:

  • Bedeutungsvolle Alt-Texte statt dekorativer Bilder
  • Klare, verständliche Sprache reduziert Verwirrung und Seitenwechsel
  • Fokus auf wesentliche Inhalte statt Überladung
  • Responsive Design für alle Bildschirmgrößen

Der Nachhaltigkeitsbonus der Barrierefreiheit
Wer seine Website barrierefrei gestaltet, macht sie automatisch umweltfreundlicher. Weniger Code, optimierte Bilder und durchdachte Navigation reduzieren nicht nur Hürden für Menschen mit Behinderungen, sondern auch den digitalen CO₂-Fußabdruck. So wird aus einer gesetzlichen Pflicht ein echter Wettbewerbsvorteil für nachhaltiges Wirtschaften.

Warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist

Die Pflicht zur Barrierefreiheit ab 2025 bietet Unternehmen die perfekte Gelegenheit, ihre digitale Präsenz grundlegend zu überarbeiten. Statt nur oberflächliche Anpassungen vorzunehmen, lohnt es sich, Templates und Systeme von Grund auf zu erneuern - mit Fokus auf Effizienz und Nachhaltigkeit.

Praktische Vorteile:

  • Reduzierte Hosting-Kosten durch geringeren Datenverbrauch
  • Bessere Nutzerfreundlichkeit für alle Zielgruppen
  • Positive Auswirkung auf die Unternehmens-Klimabilanz
  • Zukunftssichere Technologie-Basis

Barrierefreiheit: Der Selfcheck

Um sicherzustellen, dass Ihr Online-Shop barrierefrei ist, ist ein regelmäßiger Self-Check unerlässlich. Dieser Prozess hilft Ihnen, mögliche Barrieren zu identifizieren und notwendige Anpassungen vorzunehmen, um den Zugang für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zu verbessern. Ein Self-Check kann Aspekte wie die Lesbarkeit von Texten, die Navigierbarkeit der Website und die Kompatibilität mit assistiven Technologien umfassen.


Fazit

Barrierefreiheit im E-Commerce wird zunehmend unverzichtbar für Unternehmen, da sie sowohl gesetzliche Anforderungen erfüllt als auch neue Kundengruppen anspricht. Die fortschreitende Entwicklung digitaler Technologien und die zunehmende Sensibilisierung für inklusive Gestaltung ermöglichen es, Online-Shops einfacher barrierefrei zu gestalten. Mit einer benutzerfreundlichen und zugänglichen Gestaltung verbessern Unternehmen nicht nur das Einkaufserlebnis für alle Kunden, sondern stärken auch ihre Wettbewerbsposition.

Die proaktive Umsetzung von Barrierefreiheit sichert langfristige Vorteile, indem sie einen breiteren Kundenstamm anspricht und gleichzeitig zur Schaffung einer inklusiveren digitalen Welt beiträgt.

Erfahren Sie mehr. Lesen Sie auch folgende Beiträge:

Wir beantworten Ihre Fragen

Bei FIETZ Medien stehen wir Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Online-Shop den neuen Barrierefreiheitsanforderungen, die ab 2025 in Kraft treten, vollständig entspricht. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie dabei, Ihren Shop so zu gestalten, dass er für alle Nutzer zugänglich ist und den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Wenn Sie Fragen haben oder eine Beratung wünschen, können Sie uns jederzeit per Telefon (0 51 41) 204 892 0¹ oder per E-Mail kontaktieren. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen!

*Pflichtangaben Bitte beachten Sie unsere Datenschutzrichtlinien.
↓ Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unserem Expertern auf ↓
Immo W. Fietz

Immo W. Fietz

eCommerce Berater seit 24 Jahren
(0 51 41) 204 892 0¹ support@fietz-medien.de
Sie haben noch mehr Fragen? Wir sind auch auf WhatsApp erreichbar!
817536cd-f036-4da3-a549-d7ad7d9134c8
Karte mit Standort von FIETZ eCommerce
Kontakt
*Pflichtangaben Bitte beachten Sie unsere Datenschutzrichtlinien.
Direkter WhatsApp-Support