Aus einem unserer letzten Rundschreiben
Wir haben für Sie unsere Top-10-Tipps für einen besseren Online-Shop zusammengefasst. Starten Sie jetzt durch und kurbeln Sie Ihre Verkäufe mit Tipps vom eCommerce-Profi an.
WeiterlesenZugängliche Gestaltung der Website: Online-Shops müssen so gestaltet sein, dass Menschen mit verschiedenen Behinderungen sie problemlos nutzen können. Dies betrifft unter anderem die Lesbarkeit von Texten, die Bedienbarkeit von Navigationselementen und die Verfügbarkeit von Alternativtexten für Bilder.
Kompatibilität mit Hilfstechnologien: Websites müssen mit Hilfsmitteln wie Screenreadern, Vergrößerungssoftware oder alternativen Eingabegeräten kompatibel sein.
Barrierefreie Zahlungsprozesse: Der gesamte Kaufvorgang, einschließlich der Auswahl von Produkten, der Eingabe von Zahlungsinformationen und der Bestellbestätigung, muss barrierefrei sein.
Regelmäßige Überprüfungen und Berichte: Unternehmen müssen regelmäßig prüfen, ob ihre Online-Shops den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen, und gegebenenfalls Berichte darüber vorlegen.
Die Regelung erstreckt sich auf alle Unternehmen, die in der Europäischen Union digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten, und erfasst dabei Unternehmen jeglicher Größe. Dies bedeutet, dass sowohl große Konzerne als auch mittelständische und kleine Unternehmen, die Online-Shops betreiben, von den Anforderungen zur Barrierefreiheit betroffen sind. Unabhängig von der Branche oder dem Umfang der angebotenen digitalen Dienstleistungen müssen diese Unternehmen sicherstellen, dass ihre Online-Plattformen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.
Es gibt jedoch eine spezifische Ausnahmeregelung für Mikro-Unternehmen, die in der Richtlinie klar definiert ist. Diese Ausnahme gilt für Unternehmen, die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen und deren jährlicher Umsatz unter zwei Millionen Euro liegt. Diese kleinsten Unternehmen werden von den strengen Vorgaben zur Barrierefreiheit ausgenommen, um sie vor übermäßigen finanziellen und administrativen Belastungen zu schützen. Die Ausnahme soll sicherstellen, dass kleine Betriebe nicht unverhältnismäßig durch die Anforderungen beeinträchtigt werden und weiterhin wirtschaftlich konkurrenzfähig bleiben können.
Unternehmen, die es versäumen, die vorgeschriebenen Barrierefreiheitsanforderungen umzusetzen, müssen mit unterschiedlichen Sanktionen rechnen, die in ihrer Schwere variieren können, je nach Art und Umfang des Verstoßes. Die möglichen Konsequenzen reichen von der Verhängung von Bußgeldern, die je nach Schweregrad des Verstoßes beträchtlich ausfallen können, bis hin zu weiteren rechtlichen Maßnahmen.
Diese könnten beispielsweise Unterlassungsverfügungen, Schadensersatzforderungen oder andere gerichtliche Anordnungen umfassen, die das Unternehmen zur Einhaltung der Barrierefreiheitsvorgaben zwingen. Darüber hinaus könnte ein Verstoß auch das Ansehen des Unternehmens schädigen und zu Vertrauensverlust bei den Kunden führen, was langfristig negative Auswirkungen auf die Marktposition haben könnte. Es ist daher im Interesse der Unternehmen, die gesetzlichen Anforderungen nicht nur zu erfüllen, sondern auch proaktiv Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen zu vermeiden.
Wir als Fietz Medien haben bereits vorgesorgt, um die kommenden Anforderungen an die Shopbarrierefreiheit, die ab 2025 verpflichtend werden, zu erfüllen. Mit unserem speziell entwickelten Barrierefreiheitstool bieten wir eine zukunftssichere Lösung für die neuesten Shopsysteme wie modified eCommerce, xtCommerce, Shopware, Prestashop und viele mehr. Unser Tool sorgt dafür, dass Online-Shops den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und gleichzeitig allen Nutzern, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, ein optimales Einkaufserlebnis bieten können. So stellen wir sicher, dass unsere Kunden frühzeitig bestens gerüstet sind.
Nutzerinnen und Nutzer können die Schriftgröße individuell anpassen, um die Lesbarkeit zu optimieren, sowie die Größe des Cursors verändern, um ihn besser sichtbar zu machen. Darüber hinaus ermöglicht das Tool die Anpassung des Kontrasts, was besonders für Menschen mit Sehschwächen hilfreich ist, und die Auswahl einer gut lesbaren Schriftart, die den visuellen Komfort erhöht. Ein weiteres Highlight des Tools ist die Funktion, Texte nicht nur visuell, sondern auch audiovisuell ausgeben zu lassen, sodass die Inhalte auch akustisch wahrgenommen werden können. Diese vielseitigen Anpassungsmöglichkeiten tragen dazu bei, digitale Inhalte für Menschen mit verschiedenen Bedürfnissen zugänglicher und nutzbarer zu machen.
Barrierefreiheit und Suchmaschinenoptimierung (SEO) gehen Hand in Hand, da beide darauf abzielen, Inhalte zugänglich und auffindbar zu machen. Barrierefreie Websites sind oft besser strukturiert, klarer gegliedert und enthalten detaillierte Alternativtexte für Bilder sowie beschreibende Meta-Tags. Diese Faktoren sind auch entscheidend für ein gutes SEO-Ranking. Suchmaschinen bewerten Websites höher, die gut lesbare und zugängliche Inhalte bieten, da diese Seiten eine bessere Nutzererfahrung gewährleisten.
Zudem kann barrierefreies Webdesign die Verweildauer auf der Seite erhöhen und die Absprungrate senken, was wiederum positive Auswirkungen auf das SEO-Ranking hat. Insgesamt verbessert die Barrierefreiheit nicht nur die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen, sondern steigert auch die Sichtbarkeit und Reichweite der Website in Suchmaschinen.
Bei FIETZ Medien stehen wir Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Online-Shop den neuen Barrierefreiheitsanforderungen, die ab 2025 in Kraft treten, vollständig entspricht. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie dabei, Ihren Shop so zu gestalten, dass er für alle Nutzer zugänglich ist und den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Wenn Sie Fragen haben oder eine Beratung wünschen, können Sie uns jederzeit per Telefon: 0 51 41 - 208 499 9 oder per E-Mail kontaktieren. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen!